SEM de Val Cenis (Skigebiet Val Cenis)
Öffentlich-private Partnerschaft mit einem Aktienkapital von 4.240.000 €173, rue du Vieux Moulin - Lanslevillard - 73480 VAL CENISTel: +33 (0)4 79 05 96 48 - E-Mail: info@valcenis.skiSiret: 497 636 811 000 26 - APE: 4939 C - FR 32 497 636 811
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Version vom 17.06.2024
1. Allgemeines
Der Erwerb eines Pakets setzt die Kenntnis und Akzeptanz der gesamten vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen durch die Person (nachfolgend „Kunde“ genannt) voraus, unbeschadet der üblichen Rechtsmittel.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fehlen, gilt die derzeitige Praxis in der Skiliftbranche für Unternehmen mit Sitz in Frankreich.
2. Paket
Der Liftpass besteht aus einem Medium, auf dem ein Ticket aufgezeichnet ist, und einem Duplikat, auf dem die Hauptmerkmale des Tickets angegeben sind. Liftpässe können während der Gültigkeitsdauer des Tickets wie folgt verwendet werden:
- Jahreskarten für Haute Maurienne Vanoise ermöglichen unbegrenztes Skifahren in Val Cenis und den 5 anderen Skigebieten von Haute Maurienne Vanoise (Aussois, Bessans, Bonneval-sur-Arc, La Norma und Valfréjus). Die 6 Skigebiete von Haute Maurienne Vanoise garantieren Jahreskarteninhabern mindestens 90 Betriebstage über einen Zeitraum vom 1. Oktober des laufenden Jahres bis zum 30. September des folgenden Jahres.
- Pässe mit einer Gültigkeit von 6 Tagen oder mehr (ausgenommen nicht namengebundene Pässe, 6-Nachmittags-Pässe und 6-Tages-Fußgängerpässe) ermöglichen unbegrenztes Skifahren in Val Cenis und einen Skitag in jedem der 5 anderen oben genannten Skigebiete der Haute Maurienne Vanoise während der Daten, an denen diese Gebiete für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
- 1- bis 5-Tages-Skipässe sowie nicht namengebundene 6-Tages-Skipässe und 6-Nachmittags-Skipässe ermöglichen Ihnen nur das Skifahren im Skigebiet Val Cenis.
- Die Skipässe „Beginners Village 1300 m“ und „Beginners Village 1400 m“ ermöglichen nur den Zugang zu bestimmten Liften im Skigebiet Val Cenis. Einzelheiten zu den betreffenden Liften finden Sie in der Preisliste, die an der Kasse ausliegt.
Diese Pässe ermöglichen den Zugang zu den Liften des Skigebiets während der Zeit, in der sie für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Für die Eröffnungsveranstaltung der Saison, „Tous en piste“, die außerhalb dieses Zeitraums stattfindet, ist zusätzlich zum Liftpass der Erwerb einer Akkreditierung erforderlich.
Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer, die über die kürzeste vorgeschlagene Gültigkeitsdauer hinausgeht, sind streng persönlich, nicht übertragbar und nicht übertragbar (außer Skipässe mit der kürzesten Gültigkeitsdauer).
3. Medien
Die Tickets sind auf berührungslosen Chipkarten kodiert, die von den Kontrollbrücken automatisch erkannt werden. Wenn der Kunde keine aufladbare Karte besitzt, wird diese zusätzlich zum Fahrpreis in Rechnung gestellt (auch bei kostenlosen Pässen). Die Karte kann dann an der Kasse oder online unter www.valcenis.ski aufgeladen werden.
Die Karte hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Die Karteninhabergarantie gilt nur für die normale Nutzung des Karteninhabers und besteht in der Ausstellung eines neuen Ersatzkarteninhabers.
Fußgängerpässe werden auf kostenlosen, einmalig verwendbaren, berührungslosen Medien ausgegeben, die nach Gebrauch an der Verkaufsstelle in den dafür vorgesehenen Boxen deponiert werden müssen.
4. Fotografie
Passinhaber werden bei der ersten Durchfahrt vom Kontrollterminal fotografiert. Dieses Foto dient den Fahrkartenkontrolleuren als Referenz bei späteren Besuchen des Fahrkarteninhabers.
Voraussetzung für den Verkauf von Jahreskarten ist die Vorlage bzw. Anfertigung eines aktuellen Passfotos, aufgenommen von vorne, ohne Sonnenbrille oder Kopfbedeckung.
Dieses Foto wird von SEM Val Cenis in seinem elektronischen Ticketsystem gespeichert, um das Aufladen oder die Neuausstellung des Passes zu erleichtern, es sei denn, der Kunde widerspricht.
5. Tarife, Ermäßigungen und Gratisleistungen (Kinder ab 5 Jahren und Erwachsene ab 75 Jahren) oder Kundenkategorien und Tarife.
Alle öffentlichen Tarife für Pfändungen, Transporttitel und Stützen sind an den Verkaufsstellen angegeben. Diese Tarife gelten nur für Euro und enthalten alle Steuern.
Ceux-ci finden Sie auch auf der Website www.valcenis.com. Ermäßigungen oder Gratisleistungen werden für verschiedene Personenkategorien angeboten, je nach den verfügbaren Modalitäten für die Verkaufspunkte und die Präsentation zum Zeitpunkt des Kaufs, die den Preisvorteil rechtfertigen. Die Fotokopie der Begründungen wurde nicht akzeptiert. Es gibt keine kostenlose oder kostenlose Ermäßigung, es wird keine Anwendung auf das tatsächliche Ergebnis angewendet. Die Entscheidung über die Belastung des Kunden erfolgt erst ab Beginn der Gültigkeitsdauer der Forfait-Lieferung.
Ouverture partielle du domaine skiable de Val Cenis
- Erstsemesterwoche: Vom 15. Dezember 2024 bis 20. Dezember 2024 ist der Zugang zum Skigebiet Val Cenis teilweise offen. Das Skigebiet ist nicht zugänglich. In dieser Zeit betragen die öffentlichen Tarife eine Ermäßigung von 50 %.
- Letzte Semesterwoche: Vom 12. April 2025 bis 21. April 2025, Zugang zum Skigebiet Val Ce
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen erfolgen in Euro:
- entweder per Scheck auf ein in Frankreich eröffnetes Bankkonto, ausgestellt auf die Anweisung der Firma SEM de Val Cenis
- entweder in bar
- entweder per Bankkarte
- mit ANCV-Urlaubsgutscheinen (ohne Rückgeld)
7. Verkaufsnachweis
Bei jeder Pauschalreise wird ein Kaufbeleg ausgestellt, der die Besonderheiten der Pauschalreise (Dauer, Kundenkategorie usw.) enthält. Dieses Belegdokument muss sorgfältig aufbewahrt werden, damit es bei etwaigen Anfragen oder Ansprüchen vorgelegt werden kann.
8. Paketkontrolle
Der Kunde ist verpflichtet, seinen Skipass während der gesamten Fahrt mit dem Skilift vom Abfahrtsbereich bis zum Zielbereich mit sich zu führen. Das Fehlen einer Pauschale, die Verwendung eines ungültigen Beförderungstickets oder die Nichtbeachtung der bei den Abfahrten der Skilifte ausgehängten Polizeivorschriften, die von einem vereidigten Kontrolleur festgestellt werden, führen zu folgenden Strafen:
- oder die Zahlung einer pauschalen Entschädigung zur Aufhebung der hoheitlichen Klage. Diese Pauschalentschädigung entspricht dem dreifachen Wert der Tagesfahrkarte für den Transport nach Val Cenis (Artikel L342-15, R342-19 und R 342-20 des Tourismusgesetzes, Artikel 529-3 ff. des Tourismusgesetzes Strafprozessordnung und Artikel L2241-36 des Transportgesetzes).
- oder ein Gerichtsverfahren.
Die vereidigten Kontrolleure können die Vorlage sämtlicher Belege verlangen, die die dem Inhaber einer ermäßigten Fahrkarte oder einer Gratisfahrkarte gewährten Preisvorteile belegen. Wenn der Täter sich weigert oder nicht in der Lage ist, einen Identitätsnachweis zu erbringen, meldet der vereidigte Inspektor dies unverzüglich einem örtlich zuständigen Kriminalpolizeibeamten der Nationalpolizei oder der Nationalgendarmerie, der ihn dann unverzüglich anweisen kann, ihm den Täter unverzüglich vorzuführen. . Dieser vereidigte Kontrolleur kann außerdem die sofortige Rücknahme des Pakets veranlassen, um es seinem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben.
9. Verlust/Diebstahl des Pakets
Im Falle des Verlusts oder Diebstahls eines Pakets und gegen Vorlage eines Verkaufsbelegs, aus dem die Art des Beförderungsscheins, sein Gültigkeitsdatum, seine eindeutige Nummer und eine eventuelle Versicherung hervorgehen, wird vorbehaltlich der Kontrollen Folgendes durchgeführt: bei Lieferung üblich eines Pakets für die verbleibende Laufzeit.
Die Neuausstellung des Skipasses kann an einer der 6 Verkaufsstellen im Skigebiet beantragt werden und ist mit der Zahlung eines Pauschalbetrags von 10 € pro verlorenem Skipass verbunden, der den Kosten für die Suche und Neutralisierung des Originalskipasses entspricht. Pass (ohne Kosten für die Bereitstellung neuer Unterstützung). Die Suche und Sperrung der verlorenen Karte sowie die Ausstellung eines neuen Tickets können bis zu einer Stunde dauern.
Sollte der Kunde sein Paket wiedererlangen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für dieses Duplikat.
Für Pakete mit einer Dauer von höchstens einem Tag, die als verloren oder gestohlen gemeldet werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz, sofern es nicht möglich ist, sie zu neutralisieren und etwaigen Betrug beim Zugang zu den Skiliften zu verhindern.
10. Betriebsunterbrechung bei Skiliften
A. Pakete (1/2 Tag bis 14 Tage)
Nur eine vollständige Schließung aller Skilifte im Skigebiet Val Cenis für mehr als einen halben Tag kann einen Anspruch auf Entschädigung für den vom Kunden erlittenen Schaden gegen Vorlage seines Skipasses und Ausfertigung eines Entschädigungsformulars begründen. Entschädigungsantrag ausgestellt zu den Verkaufsstellen im Skigebiet Val Cenis.
Die Belege müssen zusammen mit dem Antragsformular innerhalb von 30 Tagen an das SEM von Val Cenis geschickt werden. Diese Entschädigung kann nach Wahl des Kunden folgende Formen annehmen:
- oder eine sofortige Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Fahrausweises.
- oder ein Tagesguthaben, das spätestens vor Ende des auf den laufenden Winter folgenden Winters einzulösen ist.
- oder eine Rückerstattung aufgeschoben, deren Betrag der Differenz zwischen dem Preis des vom Kunden gezahlten Pakets und dem Preis des niedrigeren Pakets an aufeinanderfolgenden Tagen entspricht.
B. Jahrespakete Haute Maurienne Vanoise
In allen Fällen können nur die Wertpapiere, die der Kunde direkt bei der SEM de Val Cenis erworben und bezahlt hat, zu einer Entschädigung durch die SEM de Val Cenis führen. Andernfalls beachten Sie bitte die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Unternehmens, das das Wertpapier verkauft hat.
Die Gültigkeitsdauer der Haute Maurienne Vanoise-Jahreskarten erstreckt sich vom 1. Oktober des laufenden Jahres bis zum 30. September des Folgejahres.
Für gültige Haute Maurienne Vanoise-Jahreskarten gelten besondere Verkaufsbedingungen. Sie werden entweder an der Verkaufsstelle oder per E-Mail bei der Bestätigung der Bestellung mitgeteilt, wenn es sich um einen über die Website von SEM de Val Cenis abgeschlossenen Verkauf handelt.
- Teilweise verwendete Titel
Für den Fall, dass die Wertpapiere von
D = P x (90 - J) / 90
D = Vergütung P = gezahlter Preis J = tatsächliche Öffnungstage
Der Kunde kann keine Beträge oder Vorteile verlangen, die über diese Pauschale hinausgehen.
11. Widerrufsrecht
Gemäß Artikel L221-28 und folgende (Verordnung Nr. 2016-301 vom 14. März 2016) ist das Widerrufsrecht nicht auf Freizeitaktivitäten anwendbar, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden müssen, sowie auf Dienstleistungen zur Beförderung von Personen.
12. Rückerstattung
Bei nicht vollständiger Ausnutzung der ausgegebenen Fahrausweise ist eine Rückerstattung oder ein Umtausch ausgeschlossen. Undatierte bzw. nicht aufeinander folgende Tageskarten müssen innerhalb der laufenden Saison aufgebraucht werden, darüber hinaus ist eine Nutzung ohne Rückerstattung oder Verlängerung der Gültigkeit nicht mehr möglich. Es besteht die Möglichkeit, derartige Risiken durch eine spezielle Versicherung abzudecken. Eventuelle Informationen hierzu sind an den Verkaufsstellen zu erfragen.
13. Beschwerden
Eventuelle Reklamationen müssen, unbeschadet der gesetzlichen Möglichkeiten und Fristen für die Einleitung rechtlicher Schritte, innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt des Ereignisses, das den Anspruch begründet, an das SEM von Val Cenis an folgende Adresse gerichtet werden: :
SEM de Val Cenis, 173, rue du Vieux Moulin – Lanslevillard, 73480 VAL CENIS oder per E-Mail: info@valcenis.ski
14. Schutz personenbezogener Daten
Alle vom SEM von Val Cenis für die Ausstellung eines Pakets angeforderten Informationen sind obligatorisch. Sollten eine oder mehrere Pflichtangaben fehlen, kann das Paket nicht zugestellt werden. Bestimmte Daten (Postanschrift, E-Mail, Telefonnummer) können auch von SEM de Val Cenis von Kunden angefordert werden, um es letzteren zu ermöglichen, kommerzielle Angebote gemäß den im LCEN-Gesetz vom 21. Juni 2004 vorgesehenen Bedingungen zu senden. .
Darüber hinaus werden Reisedaten auch für die Abwicklung des Liftzugangs sowie zur Kontrolle der Fahrausweise erhoben. Die Datenerhebung erfolgt auch zu statistischen Zwecken.
15. Übersetzung und anwendbares Recht – Streitbeilegung
Für den Fall, dass diese allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, wird ausdrücklich vereinbart, dass die französische Version dieses Dokuments die einzig authentische ist. Sollten daher Schwierigkeiten bei der Auslegung/Anwendung einer der Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen auftreten,
Es wird ausdrücklich und ausschließlich auf die französische Fassung verwiesen. Diese allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen unterliegen hinsichtlich ihrer Auslegung und Umsetzung dem französischen Recht. Eventuelle Streitigkeiten hinsichtlich der Gültigkeit, Auslegung, Durchführung bzw. Nichtdurchführung, Unterbrechung oder Kündigung dieses Vertrags werden einem Mediationsverfahren unterzogen. Es steht den Vertragsparteien frei, die Inanspruchnahme einer Mediation anzunehmen oder abzulehnen. Die Vertragsparteien werden im gegenseitigen Einvernehmen eine qualifizierte, unabhängige, neutrale und unparteiische Person ernennen.
Die vom Mediator vorgeschlagene Lösung ist für die Vertragsparteien nicht bindend. Kommt keine gütliche Einigung zustande, wird der Streit vor die zuständigen Gerichte gebracht.
16. Besondere Bestimmungen
A) Einhaltung der Gesundheitsmaßnahmen und -vorschriften
Das SEM von Val Cenis hat spezielle Bestimmungen eingeführt, die den gesetzlichen Gesundheitsanforderungen entsprechen, und informiert über die entsprechenden Hygienemaßnahmen. Alle Kunden sind verpflichtet, diese behördlichen Anforderungen und Gesundheitsmaßnahmen, die sich je nach Gesundheitslage ändern können, einzuhalten, solange sie in Kraft sind (z. B. Impfpass, Barrieregesten usw.). Weitere Informationen finden Sie in den geltenden Gesundheitsbestimmungen auf der folgenden Internetseite: www.valcenis.com.
B) Maßnahmen zur Energiebeschränkung
Im Zusammenhang mit der Energiekrise werden die Behörden voraussichtlich Maßnahmen zur Einschränkung des Energiebedarfs verhängen, die sich auf die Bereitstellung des Skilifttransports und des Service im Skigebiet Val Cenis auswirken könnten. Gegebenenfalls verpflichtet sich das SEM von Val Cenis, seine Kunden nach der Benachrichtigung durch die Behörden/Energieversorger so schnell wie möglich über die zu erwartenden Auswirkungen auf die Skilifte und das Skigebiet zu informieren. In einem solchen Fall gelten die hierin dargelegten Bestimmungen (siehe Artikel 10: Betriebsunterbrechung der Skilifte).
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN Version vom 12.11.2024 – LUGE VAL CENIS TURBO/RODELABENDE
Allgemein
Der Erwerb einer Zugangskarte für die Aktivitäten „Val Cenis Turbo“ und „Rodelabende“ setzt die Kenntnis und Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden voraus, unbeschadet der üblichen Rechtsmittel.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Skipässe des Skigebiets Val Cenis haben diese für die genannten spezifischen Aktivitäten Vorrang.
Reservierungen und Preise
Die Aktivitätspläne sind auf der Website www.valcenis.ski verfügbar. Zugangskarten können erworben werden:
Online unter www.valcenis.ski.
An den Kassen der Skilifte.
Zugangsbedingungen
Val Cenis Turbo
Nicht für Kinder unter 5 Jahren geeignet.
Kinder von 5 bis 7 Jahren: in Begleitung eines Erwachsenen auf dem Schlitten erlaubt.
Kinder ab 8 Jahren: berechtigt, unter strenger Aufsicht eines Erwachsenen alleine zu fahren.
Das Tragen eines Helms und von Handschuhen ist Pflicht.
Der Zugang ist für Schlitten mit Metallbremsen reserviert.
Rodelabende
Aktivität verfügbar vom 21.12.2024 bis 11.04.2025, jeden Dienstag von 18:15 bis 20:15 Uhr.
800 m beleuchtete Abfahrt.
Nicht für Kinder unter 5 Jahren geeignet.
Kinder von 5 bis 7 Jahren: in Begleitung eines Erwachsenen auf dem Schlitten erlaubt.
Kinder ab 8 Jahren: berechtigt, unter strenger Aufsicht eines Erwachsenen alleine zu fahren.
Vorbehaltlich günstiger Wetter- und Schneebedingungen.
Der Zugang ist für Schlitten mit Metallbremsen reserviert.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen können erfolgen:
Per Kreditkarte.
Nach Art.
Mit Urlaubsgutscheinen des ANCV (kein Wechselgeld herauszugeben).
Stornierungen
Die Aktivitäten „Val Cenis Turbo“ und „Rodelabende“ können in folgenden Fällen abgesagt oder geändert werden:
Widrige Wetterbedingungen.
Schneemangel.
Bei einer Absage vor Aktivitätsbeginn ist eine Verschiebung der Eintrittskarten auf einen späteren Zeitpunkt oder eine Rückerstattung auf Anfrage möglich. Für Unterbrechungen nach Aktivitätsbeginn wird kein Ersatz geleistet.
Um die Verschiebung der Aktivität zu erhalten, muss der Kunde an einer Verkaufsstelle einen Verkaufsbeleg vorlegen.
Um eine Rückerstattung für seine Bestellung zu erhalten, muss der Kunde eine Anfrage an SEM Val Cenis an die in Artikel 7 angegebenen Kontaktdaten senden. Dieser Anfrage müssen ein Verkaufsnachweis, eine Kopie der Eintrittskarte für die Aktivität und ein Bankausweis beiliegen. Stellungnahme.
Wenn das Aktivitätszugangsticket zum Zeitpunkt der Stornierung der Aktivität bereits teilweise genutzt wurde, wird der Rückerstattungsbetrag anteilig zur Nutzung dieses Tickets berechnet.
Für teilweise genutzte Aktivitätszutrittskarten besteht kein Anspruch auf Entschädigung; der Benutzer wird gebeten, vor Ablauf seines Aufenthalts die ihm zustehenden Abfahrten selbst zu organisieren.
Sicherheit und Verantwortung
Das Tragen eines Helms und von Handschuhen ist bei allen Aktivitäten vorgeschrieben.
Den ausgehängten und vom Personal gegebenen Sicherheitshinweisen ist durch die Teilnehmer Folge zu leisten.
SEM de Val Cenis lehnt jede Verantwortung im Falle unsachgemäßer Verwendung der Ausrüstung oder Nichtbeachtung der Anweisungen ab.
Beschwerden
Eventuelle Reklamationen müssen, unbeschadet der gesetzlichen Möglichkeiten und Fristen für die Einleitung rechtlicher Schritte, innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt des Ereignisses, das den Anspruch begründet, an das SEM von Val Cenis an folgende Adresse gerichtet werden: :
SEM de Val Cenis, 173, rue du Vieux Moulin – Lanslevillard, 73480 VAL CENIS oder per E-Mail: info@valcenis.ski
Schutz personenbezogener Daten
Alle vom SEM von Val Cenis für die Ausstellung eines Pakets angeforderten Informationen sind obligatorisch. Sollten eine oder mehrere Pflichtangaben fehlen, kann das Paket nicht zugestellt werden. Bestimmte Daten (Postanschrift, E-Mail, Telefonnummer) können auch von SEM de Val Cenis von Kunden angefordert werden, um es letzteren zu ermöglichen, kommerzielle Angebote gemäß den im LCEN-Gesetz vom 21. Juni 2004 vorgesehenen Bedingungen zu senden. .
Darüber hinaus werden Reisedaten auch für die Abwicklung des Liftzugangs sowie zur Kontrolle der Fahrausweise erhoben. Die Datenerhebung erfolgt auch zu statistischen Zwecken.
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN – Sommeraktivitäten
Version vom 9. Juli 2024
Zweck und Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen für die Reservierung und Anmietung von Sommeraktivitäten, die vom SEM de Val Cenis angeboten werden. Zu diesen Aktivitäten gehören unter anderem der Zugang zu den Skiliften Vieux Moulin und Solert, der Verleih von Tretbooten und Kajaks im Wassersportzentrum Mont Cenis sowie der Verleih von Elektrorollern an der Bergstation der Gondelbahn. vom Old Mühle.
Bei den folgenden Aktivitäten: Gourmet-Klettern, Aperitif, Picknick und Höhenaktivitäten, Familienyoga, Yoga, Fitness und belebender Spaziergang im Rhythmus der Alpakas werden die Leistungen durch externe Dienstleister erbracht. Für diese Tätigkeiten gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen der Leistungsanbieter. Sollten keine spezifischen AGB des Dienstleisters vorliegen, gelten diese AGB des Dienstleisters.
Passwort vergessen?
Close